Behalten.
Gestalten.
Sanieren.
Herausfordernde Wege

Sachwaltung


  • Eine Eigenverwaltung bietet Unternehmen den Vorteil, dass die bisherige Ge­schäfts­führung handlungs- und entscheidungs­befugt bleibt. Der Sachwalter prüft die wirtschaftliche Lage und überwacht die Geschäfts­führung.
  • Hierdurch können die bisherigen Kenntnisse der bestehenden Geschäfts­führung über Geschäfts­modell, Kunden, Lieferanten und betriebliche Abläufe ideal eingebracht werden, um die Sanierungs­chancen zu optimieren.

Sachwaltung auf Augenhöhe

In Verfahren der Eigen­verwaltung agieren wir als gerichtlich bestellte Sachwalter. Hier begleiten wir den Sanierungs­prozess und stellen die Einhaltung der Gläubiger­interessen sicher. Dabei pflegen wir eine professionelle und zielorientierte Zusammen­arbeit mit allen verfahrensbeteiligten Sanierungs­beratern.

Durch unsere neutrale Stellung und regel­mäßige Bericht­erstattung schaffen wir das notwendige Vertrauen zwischen dem Unter­nehmen und dem Gericht.
Sachwaltung auf Augenhöhe
Jede gerichtliche Beauf­tragung ist für uns ein Vertrauens­beweis in unsere fachliche und persönliche Eignung.

Die Bestellung zum Insolvenz­verwalter, Sachwalter, Gutachter oder Treuhänder erfolgt ausschließ­lich durch das zuständige Gericht. Für Fragen zu unseren Tätigkeits­bereichen oder zum fachlichen Austausch stehen wir Ihnen dennoch gerne als Ansprech­partner zur Verfügung.


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