Sachwaltung
- Eine Eigenverwaltung bietet Unternehmen den Vorteil, dass die bisherige Geschäftsführung handlungs- und entscheidungsbefugt bleibt. Der Sachwalter prüft die wirtschaftliche Lage und überwacht die Geschäftsführung.
- Hierdurch können die bisherigen Kenntnisse der bestehenden Geschäftsführung über Geschäftsmodell, Kunden, Lieferanten und betriebliche Abläufe ideal eingebracht werden, um die Sanierungschancen zu optimieren.
Sachwaltung auf Augenhöhe
In Verfahren der Eigenverwaltung agieren wir als gerichtlich bestellte Sachwalter. Hier begleiten wir den Sanierungsprozess und stellen die Einhaltung der Gläubigerinteressen sicher. Dabei pflegen wir eine professionelle und zielorientierte Zusammenarbeit mit allen verfahrensbeteiligten Sanierungsberatern.Durch unsere neutrale Stellung und regelmäßige Berichterstattung schaffen wir das notwendige Vertrauen zwischen dem Unternehmen und dem Gericht.

Jede gerichtliche Beauftragung ist für uns ein Vertrauensbeweis in unsere fachliche und persönliche Eignung.
Die Bestellung zum Insolvenzverwalter, Sachwalter, Gutachter oder Treuhänder erfolgt ausschließlich durch das zuständige Gericht. Für Fragen zu unseren Tätigkeitsbereichen oder zum fachlichen Austausch stehen wir Ihnen dennoch gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.
Die Bestellung zum Insolvenzverwalter, Sachwalter, Gutachter oder Treuhänder erfolgt ausschließlich durch das zuständige Gericht. Für Fragen zu unseren Tätigkeitsbereichen oder zum fachlichen Austausch stehen wir Ihnen dennoch gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.
